Bei Eintritt eines Sterbefalls stehen wir Ihnen sofort zur Seite. Sie erreichen uns telefonisch rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr unter der Rufnummer:
Darüber hinaus müssen Sie einen Arzt anrufen, der nach Untersuchung des Verstorbenen die Todesbescheinigung ausstellt. In Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen wird der Arzt vom Pflegepersonal gerufen.
Bitte bedenken Sie, dass Sie keine übereilten Entscheidungen treffen müssen, denn der Verstorbene darf bis zu 36 Stunden zu Hause verbleiben. Falls Sie eine Verabschiedung im privaten Raum wünschen, sorgen wir für den entsprechenden Rahmen.