Woran zuerst denken?

Bei Eintritt eines Sterbefalls stehen wir Ihnen sofort zur Seite. Sie erreichen uns telefonisch rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr unter der Rufnummer:

 

04121-93 444

 

Darüber hinaus müssen Sie einen Arzt anrufen, der nach Untersuchung des Verstorbenen die Todesbescheinigung ausstellt. In Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen wird der Arzt vom Pflegepersonal gerufen.

Bitte bedenken Sie, dass Sie keine übereilten Entscheidungen treffen müssen, denn der Verstorbene darf bis zu 36 Stunden zu Hause verbleiben. Falls Sie eine Verabschiedung im privaten Raum wünschen, sorgen wir für den entsprechenden Rahmen.

 

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Wichtige Unterlagen im Trauerfall

  • Todesbescheinigung
  • Personalausweis der verstorbenen Person
  • bei Ledigen und Minderjährigen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch oder die Heiratsurkunde plus Geburtsurkunde (Stammbuch)
  • bei Geschiedenen: rechtskräftiges Scheidungsurteil, Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Auszug aus dem Familienbuch
  • bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • eGK – elektronische Gesundheitskarte/Chipkarte Krankenkasse,
  • falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis, Rentenbescheide, Lebens- und Sterbegeldversicherung,
  • Graburkunde, Bestattungsvorsorgevertrag
  • falls gewünscht: Kleidung und Foto des Verstorbenen für die Verabschiedung

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